Goethegesellschaft
Ilmenau-Stützerbach e.V.
Ehemals: Förder- und Freundeskreis Goethemuseen und Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e.V.
Vereinssatzung
Einstimmig angenommen in der Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2023.
§ 1 Name, Sitz, Rechtsform, Geschäftsjahr
- Der Verein führt den Namen “ Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e.V.“
- Sitz des Vereins ist Ilmenau.
- Der Verein ist Rechtsnachfolger des „Ilmenauer Kulturvereins e. V. und Goethegesellschaft Ilmenau“ sowie des “Förder- und Freundeskreises Goethemuseen und der Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e. V.“, eingetragen im Vereinsregister des Amtsgerichts Ilmenau am 20.04. 2007 unter der Nummer 120672.
- Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 2 Zweck und Ziele
- Wesentlicher Zweck des Vereins ist es, das literarische und natur-wissenschaftliche Schaffen, das öffentliche Wirken und die Persönlichkeit Johann Wolfgang von Goethes und seiner Zeitgenossen einem breiten Personenkreis nahe zu bringen und im öffentlichen Bewusstsein lebendig zu erhalten. Darüber hinaus setzt sich der Verein für die Pflege der deutschen wie der internationalen Literatur ein. Der Erhalt der Ilmenauer Gothegedenkstätten ist ein ständiges Anliegen der Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e. V..
- Der Verein fühlt sich dem liberalen und weltoffenen Denken Goethes verpflichtet und sieht sein Wirken unabhängig von Parteien und Ideologien.
- Verpflichtet durch die Bedeutung von Ilmenau und Stützerbach als wichtige Lebensstationen Goethes, sieht der Verein eine vordringliche Aufgabe darin, die langjährige Tradition der Pflege dieses Erbes in der Region und überregional zu bewahren und fortzusetzen.
- In seiner Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit strebt der Verein einen engen Kontakt mit anderen Vereinen und Institutionen an, die ähnliche Ziele verfolgen, vor allem mit der Stadt Ilmenau aber auch mit den Schulen der Region und mit der Technischen Universität Ilmenau. Das gleiche gilt speziell für die Klassik Stiftung Weimar, das Frankfurter Freie Deutsche Hochstift und die internationale Goethe-Gesellschaft in Weimar.
§ 3 Gemeinnützigkeit und Mittel
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
- Die Mittel des Vereins speisen sich aus Mitgliedsbeiträgen, Förderbeiträgen, Spenden und öffentlichen Zuwendungen.
- Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
- Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Auslagen werden erstattet, wenn der Vorstand dies vor ihrer Entstehung genehmigt.
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 4 Erwerb der Mitgliedschaft
- Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt und seine Satzung anerkennt.
- Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist eine schriftliche Beitrittserklärung erforderlich.
- Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme als Mitglied. Die Aufnahme oder die Ablehnung der Mitgliedschaft ist durch den Vorstand schriftlich mitzuteilen.
- Gegen eine Ablehnung kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend.
- Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung Ehrenmitglieder ernennen. Sie haben die gleichen Rechte und Pflichten wie ordentliche Mitglieder, sind jedoch von der Beitragspflicht befreit.
§ 5 Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft endet durch
– Austritt zum Ende des Geschäftsjahres,
– Tod (bei natürlichen Personen) bzw. Auflösung (bei juristischen Personen),
– Ausschluss. - Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Vorstandes, wenn
– das Mitglied mehr als zwei Jahre mit seinem Mitgliedsbeitrag in Zahlungsverzug ist
– oder in grober Weise gegen das Ansehen und die Interessen des Vereins handelt.
Er ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen und zu begründen. - Gegen einen Ausschluss kann innerhalb von 14 Tagen schriftlich Einspruch erhoben werden. Über diesen Einspruch entscheidet die Mitgliederversammlung abschließend.
§ 6 Mitgliedsbeiträge
- Es werden Mitgliedsbeiträge erhoben.
- Die Höhe der Mitgliedsbeiträge und die Zahlungstermine werden durch eine Beitragsordnung bestimmt, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.
§ 7 Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
– die Mitgliederversammlung,
– der Vorstand.
§ 8 Die Mitgliederversammlung
- Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
- Der Vorstand beruft mindestens einmal im Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung ein. Die Einladung hat mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung zu erfolgen.
- Aus besonderem Anlass kann der Vorstand eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Der Vorstand ist hierzu verpflichtet, wenn ein Viertel der Mitglieder dies verlangen. Die Einladung geschieht ebenso wie zur ordentlichen Mitgliederversammlung, muss jedoch deutlich machen, dass es sich um eine außerordentliche Mitgliederversammlung handelt.
- Die Aufgaben der Mitgliederversammlung sind:
– Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichts des Vorstandes;
– Entlastung des Vorstandes;
– Wahl des neuen Vorstands;
– Wahl zweier Kassenprüfer, die dem Vorstand nicht angehören dürfen;
– Beratung und Beschluss der Beitragssatzung;
– Beratung und Beschluss über Einsprüche nach § 4 (4) und § 5 (3);
– Beratung und Beschluss von Satzungsänderungen;
– Beratung der zukünftigen Aufgaben einschließlich der Mittelverwendung und Beschlüsse hierzu;
– Beschluss über Ehrenmitgliedschaften. - Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied, in der Regel vom Vorsitzenden, geleitet. Der Versammlungsleiter ist auch für die Anfertigung eines Protokolls der Mitgliederversammlung verantwortlich, das von ihm zu unterzeichnen ist.
- Eine satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst.
- Satzungsänderungen bedürfen der 2/3-Mehrheit der erschienenen Mitglieder.
§ 9 Der Vorstand
- Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig und besteht mindestens aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Er wird für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und kann auf Beschluss der Mitgliederversammlung bis auf sieben Mitglieder erweitert werden. Die Entlastung des Vorstandes erfolgt in der Regel jährlich durch die Mitgliederversammlung.
- Für die Wahl des Vorstandes bestimmt die Mitgliederversammlung einen Wahlleiter, der selbst nicht für diesen kandidiert. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung einzeln und geheim gewählt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der erschienenen Mitglieder auf sich vereint. Erreicht für eines der drei Ämter kein Kandidat die erforderliche Stimmenmehrheit, so ist die Wahl nach einer angemessenen Auszeit zu wiederholen.
- Weitere Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung ebenfalls geheim, aber im Block gewählt. Gewählt ist, wer die höchste Stimmenzahl auf sich vereint. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
- Bei der Feststellung des Wahlergebnisses zählen Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen nicht. Bei der Abstimmung mittels Stimmzettel gelten unbeschrieben abgegebene Stimmzettel als Stimmenthaltungen. Stimmzettel, aus denen der Wille des Abstimmenden nicht unzweifelhaft erkennbar ist oder die einen Zusatz, eine Verwahrung oder einen Vorbehalt enthalten, sind ungültig.
- Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Stellvertreter gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied im Sinne von § 26 BGB vertreten. Deren Befugnisse sind in der Weise beschränkt, dass sie bei Rechtsgeschäften von mehr als 2.000,- € die Zustimmung des Vorstands einholen müssen.
- Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung des Vereins, wobei er an die Satzung und an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden ist. Die Vorstandsmitglieder haben Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, soweit diese für die Geschäftsführung notwendig sind und ein entsprechender Vorstandsbeschluss vorliegt.
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit und macht sie aktenkundig. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist.
- Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes kann der Vorstand einmalig ein Mitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung kooptieren, die dann über dessen Aufnahme in den Vorstand entscheidet.
§ 10 Auflösung des Vereins
- Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zwecke einberufene außerordentliche Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese ist jedoch nur beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der Mitglieder anwesend sind.
- Ist dies nicht der Fall, so ist durch den Vorstand unverzüglich erneut eine Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung einzuberufen. Diese ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
- Die Auflösung des Vereins kann nur mit 3/4 der abgegebenen gültigen Stimmen erfolgen.
- Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke geht das Vereinsvermögen an die Stadt Ilmenau, die es unmittelbar und ausschließlich zur gemeinnützigen Kulturförderung zu verwenden hat.
Beitragsordnung
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung vom 10. Oktober 2023 gibt sich der Förder- und Freundeskreis Goethemuseen und Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e. V. folgende Anpassung der Beitragsordnung:
- Der Jahresbeitrag beträgt für jedes Mitglied 24,-€ im Kalenderjahr.
- Ehrenmitglieder sind gemäß §4 (5) der Satzung von der Beitragspflicht befreit.Der Jahresbeitrag wird zum 30. Juni des laufenden Jahres fällig. Er ist per Überweisung auf das Vereinskonto bei der Sparkasse Arnstadt-Ilmenau einzuzahlen oder wird mit Einzugserlaubnis des Mitglieds per Lastschrift von der Sparkasse eingezogen, wobei der 2. Möglichkeit der Vorzug gegeben werden sollte.
IBAN: DE70 8405 1010 1113 0008 01
BIC: HELADEF1ILK - Für geleistete Sacharbeit kann ein Mitglied für jeweils ein Jahr von der Beitragspflicht befreit werden. Darüber entscheidet der Vorstand.
Mitgliedschaft
Wenn Sie Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft haben, senden Sie uns bitte die ausgefüllte und unterschriebene Beitrittserklärung per Post an:
Goethegesellschaft Ilmenau-Stützerbach e.V.
c/o Prof. Dr. Hans-Peter Schade
Herderstrasse 43
98693 Ilmenau
Mit Übersenden der Beitrittserklärung stimmen Sie unserer Satzung und Beitragsordnung zu.